Wohneigentumsgesetz-Verwaltung
Wir von der Hausverwaltung Christoph Kopp sorgen dafür, dass Sie auch rechtlich abgesichert sind. Daher übernehmen wir die Verantwortung und kümmern uns nach bestem Wissen und Gewissen um die Wahrung des WEG (Wohneigentumsgesetzes).
Was besagt das WEG?
Mit dem Wohneigentumsgesetz gehen Rechten und Pflichten einher. Die Anforderungen an die Verwaltung sind vergleichsweise hoch, ein hohes Detailwissen ist von Nöten. Im Wohneigentumsgesetz sind die Tätigkeiten deklariert, die Aufgabe der Hausverwaltung sind. Insbesondere die Bewirtschaftung sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Zudem sind wir dazu verpflichtet, im Notfall Entscheidungen zum Wohle der Hausgemeinschaft zu treffen. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung führen wir aus. Weiter erstellen wir für Sie die Jahresabrechnung. Wir kümmern uns um die treuhändische Verwaltung der Einnahmen auf einem Gemeinschaftskonto. Unserer Arbeit legen wir den Wirtschaftsplan zu Grunde. Versammlungen werden von uns geleitet, im Anschluss wird unverzüglich das Protokoll erstellt und zur Verfügung gestellt. Wir bewahren alle relevanten Unterlagen digital und sicher für Sie auf.
Unsere Exklusivleistungen für Sie
Zu den gesetzlichen Verpflichtungen bieten wir Ihnen einen ausgezeichneten Service. Daher garantieren wir Ihnen die folgenden Vorteile bei der Wahrung des Wohneigentumsgesetzes: